Allgemeine Betriebsbedingungen – Welche Mindestkriterien – Gruppenunterkunft

Mindestkriterien Gruppenunterkunft

Jede Unterkunft muss innen und außen sauber und gut unterhalten sein.

Zusätzlich erfüllt eine touristische Unterkunft der Kategorie „Gruppenunterkunft“ folgende Mindestanforderungen (spezifische Betriebsbedingungen). Diese werden bei einer Inspektion vor Ort überprüft:

  • ein gefahrloser Zugang zum Objekt muss gewährleistet sein;
  • für eine zweckmäßige und ausreichende Beleuchtung im Eingang, auf dem Weg zu den Zimmern, in allen Zimmern und Gemeinschaftsräumen ist gesorgt;
  • Steckdosen sind in allen Räumen vorhanden;
  • die angebotene Wohnfläche muss der Gruppengröße angepasst sein;
  • in allen für die Gäste zugänglichen Räume befindet sich eine regulierbare Heizquelle, mit Ausnahmen von Dielen bzw. Fluren und Abstellräumen;
  • alle für die Gäste zugänglichen Räume besitzen mindestens ein Außenfenster, mit Ausnahme der Sanitärbereiche, Flure und Abstellkammern sowie Kellerräume mit Freizeitangebot;
  • die Außenfenster der Schlafräume sind verdunkelbar;
  • die Betten sind in gutem und gepflegtem Gesamtzustand. Mehrteilige Matratzen und Zustellbetten sind nicht zugelassen. Nur einwandfreie Matratzen, Oberbetten, Kopfkissen und Hygienebezüge (Moltonauflage) für die angegebene Personenanzahl sind vorhanden;
  • es wird ausreichend Stauraum u.a. für Kleidung entsprechend der Personenanzahl in den Zimmern vorgesehen;
  • die Anzahl der Sanitäranlagen muss der maximalen Personenanzahl angepasst sein;
  • Toiletten müssen mit einer abschließbaren Türe ausgestattet sein;
  • alle Sanitäranlagen ohne Fenster müssen mit einer Belüftung ausgestattet sein;
  • Sanitäranlagen mit Außenfenstern sind nicht einsehbar;
  • eine Essgelegenheit mit ausreichender Sitzmöglichkeit für die angegebene Personen-anzahl ist vorhanden;
  • eine tägliche Reinigung der Gemeinschaftsräume und Sanitäranlagen ist gewährleis-tet;
  • ein Aushang informiert über Notrufnummern, Preise und Kontaktangaben des Per-sonals (24h/24h).“