Sicherheitsnormen

Für bestehende Gebäude hat die Wallonische Region Normen festgelegt.

Für Neubauten und Hotels hat der Föderalstaat die Sicherheitsnormen festgelegt. Ihr Architekturbüro wird diese Normen kennen. Ein Bed & Breakfast mit einer Kapazität von mehr als 10 Personen fällt ebenfalls in diese Kategorie.

Vereinfachte Normen für kleinere Einheiten

Bieten Sie in einem bestehenden Gebäude eine Kapazität bis zu 10 Personen an, gelten vereinfachte Sicherheitsnormen.

Für größere Einheiten mit einer Kapazität von mehr als 10 Personen gelten weiterführende Normen.

Bitte beachten Sie: Kein Gebäude ist wie das andere! Nur der Brandschutzexperte - vor Ort bzw. anhand der Baupläne - kann sagen, welche Maßnahmen genau erforderlich sind:

  • Beispiel 1: Ihre Ferienwohnung ist für maximal 10 Personen ausgelegt, befindet sich aber in einer alten Scheune. In diesem Fall werden Sie trotz der geringen Kapazität voraussichtlich weiterführende Maßnahmen zum Brandschutz ergreifen müssen.
  • Beispiel 2: Ihr Angebot umfasst sieben kleine Ferienwohnungen à 2 Personen, die alle ebenerdig um einen Hof oder Garten angeordnet sind – Gesamtkapazität: 14 Personen. Da alle Einheiten im Notfall einen direkten Weg nach draußen sicherstellen, werden wenige Sicherheitsmaßnahmen nötig sein.