Infrastrukturprämie

Für eine touristische Unterkunft in den neun deutschsprachigen Gemeinden gibt es keine Zuschüsse seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Sie können jedoch eine Prämie zu einem günstigen Zinssatz über das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Fachbereich Infrastruktur, beantragen. Diese Pramien sind innerhalb von zehn Jahren rückzahlbar. Allgemeine Voraussetzung ist, dass der Betrieb registriert ist. Die Registrierung erfolgt über den Fachbereich Sport, Medien und Tourismus.

Die Prämien pro Kategorie

  • Ferienwohnung: max. 7.500 EUR bei Gesamtkosten des Projektes von mind. 25.000 EUR
  • Camping und Hotel: Bei Projekten, deren Gesamtkosten bis zu 500.000 EUR betragen, einspricht diese Prämie 30% des annehmbaren Gesamtbetrages der Ausgaben mit einem Maximum von 50.000 EUR. Bei Projekten, deren Gesamtkosten über 500.000 EUR betragen, beträgt diese Prämie 100.000 EUR.

Voraussetzungen Ferienwohnung

Die Prämie für Ferienwohnungen wird nur gewährt,

  • wenn der Antragsteller keine Handelsgesellschaft ist.
  • Die Ferienwohnung mindestens in der Komfortstufe „3 Ähren“ eingestuft ist oder nach Abschluss der Arbeiten, für die die Prämie beantragt wird, mindestens den Bedingungen für die Einstufung in die Komfortstufe „3 Ähren“ entspricht.

Voraussetzungen Hotel

Voraussetzung zum Erhalt einer Infrastrukturprämie für ein Hotel ist, dass alle Zimmer über einen eigenen Sanitärbereich verfügen müssen.

Nur bei Hotelbetrieben kann bei Übernahme oder Neubau die Investmentgesellschaft Ostbelgien Invest (OBI) sich einbringen. Diese kennen auch Betriebe, die sich für eine Übernahme eignen.