Allgemeine Betriebsbedingungen – Welche Mindestkriterien – Saisonale Unterkunft

Mindestkriterien Saisonale Unterkunft

Jede Unterkunft muss innen und außen sauber und gut unterhalten sein.

Zusätzlich erfüllt eine touristische Unterkunft der Kategorie „Saisonale Unterkunft“ folgende Mindestanforderungen (spezifische Betriebsbedingungen). Diese werden bei einer Inspektion vor Ort überprüft.

  • die Unterkunft wird nur im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. November angeboten;
  • der Gast hat jederzeit einfachen Zugang zu sanitären Anlagen mit Waschbecken, WC und Dusche bzw. Bad;
  • ein sicherer, beleuchteter Zugang zum Objekt ist gewährleistet;
  • die Mülltrennung und -entsorgung ist gewährleistet;
  • ein Aushang informiert über Notrufnummern, Preise und Kontaktangaben des Betreibers bzw. des Personals (24h/24h).