Allgemeine Betriebsbedingungen – Welche Mindestkriterien - Ferienwohnung

Hans Haus, Halenfeld
"Hans Haus", Halenfeld, 4 Ähren

Mindestkriterien Ferienwohnungen

Jede Unterkunft muss innen und außen sauber und gut unterhalten sein.

Zusätzlich erfüllt eine touristische Unterkunft der Kategorie „Ferienwohnung“ folgende Mindestanforderungen (spezifische Betriebsbedingungen). Diese werden bei einer Inspektion vor Ort überprüft.

Wohnung/Gebäude

  • Das Objekt ist eine in sich abgeschlossene Einheit, die jederzeit einwandfrei zugänglich ist und durch abschließbare Türe(n) von allen anderen Gebäuden/Gebäudeteilen getrennt.
  • gefahrloser Zugang zum Objekt: keine steilen oder engen Treppen, keine instabilen Geländer.
  • Wohnfläche beträgt mindestens 8 qm pro Person.
  • in jedem Wohnraum eine regulierbare Heizquelle. Ausnahme: Diele/Flur, Abstellkammer. Kein Kamin oder Ofen als ausschließliche Heizquelle.
  • Die Ferienwohnung befindet sich nicht komplett im Keller und ist nicht nur mit Kellerfenstern ausgestattet.
    • Teilkellerwohnungen sind nur zulässig, wenn nicht mehr als 50% der Wohnfläche im Keller liegen und sich das Wohnzimmer nicht im Keller befindet.
    • Souterrainwohnungen müssen mindestens 1,20 m über die Geländefläche hinausragen. Sie verfügen über einen eigenen Eingang von außen.
    • Der Gastgeber muss in allen seinen Werbemitteln und -maßnahmen darauf hinweisen, dass er eine Teilkeller- oder Souterrainwohnung anbietet.
  • Jeder Raum besitzt mindestens ein Außenfenster, mit Ausnahme des Sanitärbereichs, Diele bzw. Flur und Abstellkammer, sowie Kellerräume mit Freizeitangebot.

Ausstattung

  • Kochgelegenheit, Kühlschrank, Spüle mit Warmwasseranschluss, Kaffeemaschine und die für die angegebene Personenzahl erforderlichen Küchenutensilien (Kochtöpfe, Pfannen etc.)
  • einheitliche, zueinander passende Sätze Teller, Tassen, Gläser und Besteck für die angegebene Personenzahl.
  • Essgelegenheit mit ausreichender Sitzmöglichkeit für die angegebene Personenanzahl. Couch- oder Campingtisch reicht nicht aus.
  • Eine Sitzgruppe (Sofa und/oder Sessel) ist vorhanden.
  • Sanitärräume mit schließbarer Tür und Belüftung. Ausnahme: Schlafzimmer mit einer Nasszelle, die ausschließlich von den Gästen dieses Zimmers benutzt wird.
  • Außenfenster in Schlafräumen müssen verdunkelbar sein.
  • Außenfenster in Sanitärräumen dürfen nicht einsehbar sein.
  • Kleiderschrank oder eine stabile Vorrichtung mit Kleiderbügeln.
  • Die Betten sind in gutem und gepflegtem Gesamtzustand. Mehrteilige Matratzen und Zustellbetten sind nicht zugelassen, ausgenommen sind Schlafsofas.
  • Einwandfreie Matratzen, Oberbetten, Kopfkissen und Hygienebezüge (Moltonauflage) für die angegebene Personenanzahl.
  • Steckdosen in allen Räumen.
  • zweckmäßige und ausreichende Beleuchtung, auch im Eingangsbereich.
  • Reinigungsmaterial
  • ein Aushang informiert über Notrufnummer, Preise und Kontaktangaben des Vermieters;