Versicherungen

Dem Gast soll kein Schaden entstehen – und Ihre Haftung sollten Sie begrenzen und absichern. Eine Haftpflichtversicherung gehört daher zu den allgemeinen Betriebsbedingungen. Der Umfang sollte die Risiken abdecken, die Ihrem Angebot entsprechen.

Da Sie mit der Vermietung Geld einnehmen, ist dies eine betriebliche Nutzung. Ihre private Familienhaftpflicht wird daher keinesfalls für Schäden aufkommen, die durch Sie, Ihr Personal oder mithelfende Familienangehörige entstehen.

 

Bitte bedenken Sie: Bei einem Brandschaden kennen Sie Ihr maximales finanzielles Risiko. Einen Haftungsschaden, insbesondere bei körperlichen Schäden des Gastes, können Sie nicht beziffern.

Gebäude- und Betriebshaftpflicht

Spielgeräte gehören mit in die Gebäudeversicherung, Foto: E. Bach

Eine Haftpflichtversicherung für das Gebäude kommt auf bei Schäden, die durch das Gebäude entstehen – etwa aufgrund von losen Dachpfannen oder einer Schneelawine. Dazu gehören auch Spielgeräte in Ihrem Garten!

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung sind auch Schäden abgedeckt, die durch Dienstleistungen entstehen. Dazu gehören unter anderem Reinigung oder Unterhaltsarbeiten, während die Unterkunft vermietet ist. In dieser Betriebshaftpflichtversicherung können Sie zusätzliche Risiken abdecken, die je nach Angebot entstehen:

  • Wanderer und Radfahrer zählen zu Ihren Gästen? Dann werden Sie diesen sicher anbieten, Fahrräder, Motorräder oder PKW in Ihrer Garage unterzustellen. Auch werden Sie vielleicht Kleidung zum Waschen und Trocknen annehmen. Dann deckt die „Haftpflicht für anvertraute Güter“ eventuelle Schäden ab.

  • Wenn Sie Frühstück anbieten – ob im Kühlschrank bereit gestellt oder im Frühstücksraum vorbereitet – dann empfiehlt sich eine „Haftpflicht nach Lieferung“. Denn bei einer Salmonellenvergiftung haftet nicht Ihr Lieferant. Sie haben die Lebensmittel angeboten.

Feuerversicherung

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Brandschutz ist eine vom belgischen Gesetzgeber auferlegte Pflicht.

Sie haben ein Wohnhaus umfunktioniert in eine Ferienwohnung? Oder neue Gästezimmer im eigenen Haus? Bitte denken Sie daran, den Wert der Feuerversicherung anzupassen. Die Nutzung als touristische Unterkunft ist eine andere Bewertungsgrundlage als die private Nutzung. Da Sie möbliert vermieten, muss auch das Mobiliar mit abgedeckt sein. Bewertungsgrundlage ist der theoretische Wert des kompletten Wiederaufbaus durch Unternehmen. Eine Unterbewertung hat zur Folge, dass Sie Schäden nur anteilig erstattet bekommen.

Sie können mit Ihrer Feuerversicherung einen „Regressverzicht“ abschließen. Dann muss Ihre Versicherung Ihnen auch dann den Schaden ersetzen, wenn dieser durch einen Fehler des Mieters entsteht.

Objektive- oder Gefährdungshaftung

Diese Versicherung ist seit 1979 Pflicht für alle öffentlich zugänglichen Gebäude in Belgien. Dazu gehören per Definition mindestens Hotel-Betriebe sowie Restaurants und Cafés. Diese objektive Haftung ist nicht gleichzusetzen mit der Feuerversicherung, denn hierbei wird nicht nach dem Verursacher des Schadens geschaut.

Es obliegt dem Bürgermeister einer Gemeinde, diese Versicherung auch von Betrieben zu verlangen, die nicht jederzeit öffentlich zugänglich sind.

Arbeitsunfallversicherung

Beschäftigen Sie Personal, etwa für die Reinigung der Unterkunft? Dann bedenken Sie bitte, dass Sie für dieses Personal auch eine Arbeitsunfallversicherung abschließen müssen – auch dann, wenn Sie Helfer nur stundenweise einsetzen, diese aber weisungsgebunden, zu von Ihnen festgelegten Uhrzeiten und mit Ihrem Material arbeiten.

Dies sind allgemeine Informationen, für deren Korrektheit das Ministerium nicht haftet. Für Informationen zum Thema „Versicherung“ wenden Sie sich bitte an einen Versicherungsagenten.