Reiseveranstalter und Reisevermittler

Foto: Elnur

Mit dem Dekret vom 26. Januar 2015 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft die Lizenz für Reisebüros abgeschafft. Sie folgte damit dem Beispiel Flanderns. Auch die Deutschsprachige Gemeinschaft sah den Verbraucherschutz durch die föderale und europäische Gesetzgebung hinreichend abgedeckt – und somit keinen Mehrwert in einer zusätzlichen regionalen Kontrolle der Reisebüros.

Reiseveranstalter und Reisevermittler

Reiseveranstalter und Reisevermittler müssen Mindestauflagen erfüllen, die der föderale Gesetzgeber auferlegt und mit denen er europäische Richtlinien umsetzt. Dazu gehören unter anderem:

  • eine Berufshaftpflicht;
  • eine Garantie-Versicherung bei Insolvenz, die auch bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Urlaub und insbesondere Rückreise der Kunden garantiert („fonds de garantie“);
  • Informationspflicht und korrekte Leistungsbeschreibung (AGBs).

Weiterhin geltende Föderale Gesetzgebung:

  • das Gesetz vom 6. April 2010 zu Marktpraktiken und Verbraucherschutz
  • das Gesetz vom 21. November 2017 zum Verkauf von Paketreisen, verbundene Reisearrangements und Reisedienste (FR/NL)

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