Allgemeine Betriebsbedingungen – Welche Mindestkriterien

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Die Mindestkriterien sind Basiskriterien und lassen Ihnen als Betreiber genug Freiheiten, Ihr Angebot ungewöhnlich und auch individuell zu gestalten. Solche Projekte möchte Ostbelgien nicht bremsen, denn sie bereichern das Angebot.

Warum Mindestkriterien?

Wir müssen Mindestkriterien festlegen, wenn wir sicherstellen wollen, dass der Gast zumindest ein Basisangebot erhält.

Einige Beispiele:

  • Eine Ferienwohnung muss eine in sich geschlossene Einheit sein, die der Gast jederzeit betreten kann. Der Gast sollte nicht durch das Wohnzimmer der Vermieter gehen müssen.
  • Ein Hotel muss eine tägliche Zimmerreinigung garantieren.
  • Wenn Gäste eines Bed & Breakfast sich ein Badezimmer teilen, so muss dieses abschließbar sein.
  • Ein Campingplatz muss 20 Prozent seiner Stellflächen für so genannte Durchgangscamper vorsehen usw.

Diese Mindestkriterien werden bei einem Vor-Ort-Termin überprüft. Daneben schaut die Inspektion auch nach, wie gut unterhalten Gebäude, Außenanlagen und Mobiliar sind.