Zeitlich begrenzte Vermietung

"Ich gehe für einige Wochen oder Monate ins Ausland. Was tun mit der Wohnung? Aufgeben, Möbel einlagern und nach der Rückkehr eine neue Bleibe suchen? Vielleicht sogar mit zwischenzeitlich gestiegenen Mieten? Ein fester Untermieter für die kurze Zeitspanne ist schwer zu finden! Kann ich mit Hilfe von Freunden und Familie vor Ort die Wohnung mit Mobiliar an Touristen vermieten?“

Tauschplattformen wie airbnb oder andere teilen die Tourismus-Anbieter in zwei Lager: offizielle und inoffizielle. Während die einen sich um Einhaltung der Regeln und um die Sicherheit der Gäste kümmern, verdienen die anderen mit Tourismus ohne jede Auflage und Kontrolle. Das bringt zu Recht viel Unruhe in den Sektor.

Um es kurz zu machen: Wer regelmäßig und geschäftsmäßig eine Unterkunft gegen Bezahlung auf dem Tourismusmarkt anbietet, der unterliegt der Gesetzgebung und ihrer Auflagen. Dabei feilscht die Deutschsprachige Gemeinschaft nicht um Monate oder Anzahl Wochenenden pro Jahr.

Muss sich nicht registrieren

Im obigen Beispiel der Untervermietung während eines zeitlich begrenzten Auslandsaufenthaltes unterliegen Sie NICHT dem Dekret. Denn Sie stellen die Vermietung ein, wenn Sie zurück sind und decken die laufenden Kosten, um ihr Heim zu erhalten.

Ebenso fallen Sie nicht unter die Gesetzgebung, wenn Freunde und Verwandte bei Ihnen übernachten – selbst, wenn diese sich an den Haushaltskosten beteiligen. Wenn ein Au-Pair-Jugendlicher bei Ihnen wohnt, müssen Sie sich natürlich nicht registrieren.

Muss sich registrieren

Wer ein Appartement in seinem Haus ausbaut, um es an Touristen vermieten zu können, der betreibt Tourismus kommerziell.

Wer ein Haus oder eine Wohnung nicht permanent, sondern nur an Touristen vermietet, der betreibt regelmäßig und kommerziell einen Unterkunftsbetrieb. Schließlich stehen diese Wohneinheiten nicht dem hiesigen Wohnungsmarkt zur Verfügung.

Und auch Anbieter, die in Ostbelgien seit Jahren ihren eigenen Hauptwohnsitz an Touristen anbieten, machen damit ein Geschäft!

Sie alle unterliegen der Gesetzgebung und müssen sich registrieren.

Die Registrierung ist kostenfrei. Finanzielle Aufwendungen müssen Sie einplanen für die Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des Sicherheitsbescheids.

Bitte beachten Sie: Eine Verwaltungsstrafe kann teurer werden. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns.

Vermittler wie z.B. Buchungsportale müssen der Regierung auf Anfrage Adressen übermitteln.

Vermittler

Vermittler - z.B. Agenturen oder Online-Buchungsplattformen – sind verpflichtet, der Regierung alle Angaben zu Objekten in den neun deutschsprachigen Gemeinden mitzuteilen, wenn die Regierung diese anfragt.