Fachliche Voraussetzungen
Copyright: Hotel-Restaurant „Ulftaler Schenke“, Q-Betrieb
Wer sich selbstständig machen möchte, muss Betriebsführungskenntnisse nachweisen können. Diese können Sie belegen mit
einem Diplom:
- Abitur;
- Hochschule, Universität;
- Meisterbrief;
- Schnellkurs;
- Jury Central.
mit Berufserfahrung:
- ehemalige Selbständigkeit;
- leitende Funktion.
Wer muss diese Betriebsführungskenntnisse vorweisen können?
- zukünftige(r) Unternehmer(in) selbst;
- Ehe- oder Lebenspartner;
- Familienmitglied 1., 2. oder 3. Grades;
- vertraglich eingestellte Person.
Geschützte Berufe
Der „Restaurateur-Traiteur“ ist ein geschützter Beruf: Nicht jeder darf warme Mahlzeiten anbieten. Allerdings gibt es Ausnahmen:
- verschiedene festgelegte kleine Gerichte
- Frühstück in Hotels
- familiäre Unterkunftsbetriebe und Bed & Breakfast, die nur Mahlzeiten für ihre Gäste anbieten.
Auch für ein einfaches, aber regelmäßiges Frühstücksangebot müssen Sie die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette FASNK (AFSCA) informieren.