Mindestkriterien für Gruppenunterkünfte

Eine touristische Unterkunft der Kategorie „Gruppenunterkunft“ muss nachfolgende Mindestkriterien (spezifische Betriebsbedingungen) erfüllen. Diese werden bei einer Inspektion vor Ort überprüft.

  • Ein gefahrloser Zugang zum Objekt muss gewährleistet sein.
  • Für eine zweckmäßige und ausreichende Beleuchtung im Eingang, auf dem Weg zu den Zimmern, in allen Zimmern und Gemeinschaftsräumen ist gesorgt.
  • Steckdosen sind in allen Räumen vorhanden.
  • Die angebotene Wohnfläche muss der Gruppengröße angepasst sein.
  • In allen für die Gäste zugänglichen Räume befindet sich eine regulierbare Heizquelle, mit Ausnahmen von Dielen bzw. Fluren und Abstellräumen.
  • Alle für die Gäste zugänglichen Räume besitzen mindestens ein Außenfenster, mit Ausnahme der Sanitärbereiche, Flure und Abstellkammern sowie Kellerräume mit Freizeitangebot.
  • Die Außenfenster der Schlafräume können verdunkelt werden.
  • Die Betten sind in gutem und gepflegtem Gesamtzustand. Mehrteilige Matratzen und Zustellbetten sind nicht zugelassen. Nur einwandfreie Matratzen, Oberbetten, Kopfkissen und Hygienebezüge (Moltonauflage) für die angegebene Personenanzahl sind vorhanden.
  • Es wird ausreichend Stauraum u.a. für Kleidung entsprechend der Personenanzahl in den Zimmern vorgesehen.
  • Die Anzahl der Sanitäranlagen muss der maximalen Personenanzahl angepasst sein.
  • Toiletten müssen mit einer abschließbaren Türe ausgestattet sein.
  • Alle Sanitäranlagen ohne Fenster müssen mit einer Belüftung ausgestattet sein.
  • Sanitäranlagen mit Außenfenstern sind nicht einsehbar.
  • Eine Essgelegenheit mit ausreichender Sitzmöglichkeit für die angegebene Personenanzahl ist vorhanden.
  • Eine tägliche Reinigung der Gemeinschaftsräume und Sanitäranlagen ist gewährleistet.
  • Ein Aushang informiert über Notrufnummern, Preise und Kontaktangaben des Personals (24h/24h).