Ausrüstungsgegenstände

Verkehrsvereine, Dachverbände und Träger von touristischen Informationsstellen können Zuschüsse für Ausrüstungsgegenstände beantragen. Zur Ausrüstung gehören mobile Gegenstände für Erneuerung oder Erweiterung der Grundausrüstung, die zur Ausübung der touristischen Aktivität notwendig sind.

Antrag und Auszahlung

Der Antrag steht als Download zur Verfügung, künftig wird es auch eine elektronische Fassung geben.

Der Antrag enthält:

  • Angaben zu Identifizierung der antragstellenden Einrichtung;
  • Ausrüstungsgegenstand, den Sie anschaffen möchten und Verwendungszweck;
  • der Eigentumsnachweis oder eine Abschrift des Miet-, Erbpacht- oder Erbbauvertrags in Bezug auf die auszurüstende Infrastruktur, wenn dieser dem Fachbereich noch nicht vorliegt;
  • der Beleg für die eventuelle Absetzbarkeit der Mehrwertsteuer.

Bitte beachten Sie:

  • Ein Zuschuss wird nur ausbezahlt, wenn die Regierung vor Ankauf diesen Zuschuss gewährt hat;
  • Der Zuschuss beträgt maximal 50%.

Wenn ein Verein Aufgaben der Gemeinde übernimmt, z.B. den Unterhalt öffentlicher Anlagen, so geht die Deutschsprachige Gemeinschaft davon aus, dass die Gemeinde auch für die notwendige Ausrüstung sorgt.