Innovative Initiativen

Die Deutschsprachige Gemeinschaft kann Initiativen bezuschussen, die die touristische Attraktivität Ostbelgiens steigern. Zielgruppe sind Touristen - nicht die einheimische Bevölkerung. Initiativen sind nicht notwendigerweise Veranstaltungen – das können auch Projekte sein, Applikationen oder neue Konzepte der Gästebetreuung und des Gästeempfangs und vieles mehr. Der Gesetzgeber bleibt da bewusst „offen für Neues“.

Aber was heißt „innovativ“? Zum einen gilt eine Initiative als innovativ, die nicht mehr als drei Mal durchgeführt wurde. Der X-te Weihnachts- oder Urlaubermarkt hat sich etabliert – und benötigt keine „Starthilfe“ mehr in Form eines Zuschusses.

Zudem sollten die Initiativen dazu beitragen

  • das touristische Profil der Naturerlebnisregion Ostbelgien oder der Erlebniswelten zu unterstützen;
  • das touristische Profil einer Gemeinde oder Ortschaft zu unterstützen;
  • die Vermarktung der Rad- und Wanderrouten zu unterstützen;
  • die Themen Sprache, Natur, Kulinarik oder Brauchtumspflege und -vermittlung in Szene setzen.

Dies sind vor allem Themenbereiche, die im touristischen Leitbild für Ostbelgien festgehalten wurden – unsere gemeinsame Marschroute bis 2025. Auch die Einrichtung von „Erlebniswelten“ ist eine wichtige Maßnahme im Tourismus-Leitbild.

Antrag und Auszahlung

Der Antrag steht als Download zur Verfügung, künftig wird es auch eine elektronische Fassung geben.

Der Antrag enthält:

  • die Angaben zu Identifizierung der antragstellenden Einrichtung;
  • die Beschreibung der Initiative mit Angabe von Zielpublikum und Zielgebiet;
  • eine einfache Budgetplanung;
  • die beantragte Summe.

Bitte beachten Sie:

  • Ein Zuschuss wird nur ausbezahlt, wenn die Regierung vor Start der Initiative diesen Zuschuss gewährt hat;
  • Der Zuschuss beträgt maximal 50% der annehmbaren Kosten;
  • Kosten für Gegenstände, die zum Verkauf angeboten werden, sowie für Getränke und Lebensmittel sind nicht annehmbar.

Wenn die Regierung eine Zusage gegeben hat und die Initiative abgeschlossen ist, benötigt der Fachbereich, um den Zuschuss auszuzahlen, folgende Unterlagen:

  • eine Aufstellung der annehmbaren Kosten;
  • die dazugehörigen Zahlungsbelege (auch elektronisch als Scan);
  • entweder einen Presseartikel, Druck- oder Werbesachen, Fotos oder eine kurze Bewertung der Durchführung des Projektes.