Mindestkriterien Ferienwohnungen

Hans Haus, Halenfeld
"Hans Haus", Halenfeld, 4 Ähren

Eine touristische Unterkunft der Kategorie „Ferienwohnung“ muss nachfolgende Mindestkriterien (spezifische Betriebsbedinungen) erfüllen. Diese werden bei einer Inspektion vor Ort überprüft.

WOHNUNG/GEBÄUDE

  • Das Objekt ist eine in sich abgeschlossene Einheit, die jederzeit einwandfrei zugänglich ist und durch abschließbare Türe(n) von allen anderen Gebäuden/Gebäudeteilen getrennt.
  • gefahrloser Zugang zum Objekt: keine steilen oder engen Treppen, keine instabilen Geländer.
  • Wohnfläche beträgt mindestens 8 qm pro Person.
  • in jedem Wohnraum eine regulierbare Heizquelle. Ausnahme: Diele/Flur, Abstellkammer. Kein Kamin oder Ofen als ausschließliche Heizquelle.
  • Die Ferienwohnung befindet sich nicht komplett im Keller und ist nicht nur mit Kellerfenstern ausgestattet.
    • Teilkellerwohnungen sind nur zulässig, wenn nicht mehr als 50% der Wohnfläche im Keller liegen und sich das Wohnzimmer nicht im Keller befindet.
    • Souterrainwohnungen müssen mindestens 1,20 m über die Geländefläche hinausragen. Sie verfügen über einen eigenen Eingang von außen.
    • Der Gastgeber muss in allen seinen Werbemitteln und -maßnahmen darauf hinweisen, dass er eine Teilkeller- oder Souterrainwohnung anbietet.
  • Jeder Raum besitzt mindestens ein Außenfenster. Ausnahme: Sanitärbereich, Diele/Flur und Abstellkammer.

AUSSTATTUNG

  • Kochgelegenheit, Kühlschrank, Spüle mit Warmwasseranschluss, Kaffeemaschine und die für die angegebene Personenzahl erforderlichen Küchenutensilien (Kochtöpfe, Pfannen etc.)
  • einheitliche, zueinander passende Sätze Teller, Tassen, Gläser und Besteck für die angegebene Personenzahl.
  • Essgelegenheit mit ausreichender Sitzmöglichkeit für die angegebene Personenanzahl. Couch- oder Campingtisch reicht nicht aus.
  • Sanitärräume mit schließbarer Tür und Belüftung. Ausnahme: Schlafzimmer mit einer Nasszelle, die ausschließlich von den Gästen dieses Zimmers benutzt wird.
  • Außenfenster in Schlafräumen müssen verdunkelbar sein.
  • Außenfenster in Sanitärräumen dürfen nicht einsehbar sein.
  • Kleiderschrank oder eine stabile Vorrichtung mit Kleiderbügeln.
  • Die Betten sind in gutem und gepflegtem Gesamtzustand. Mehrteilige Matratzen und Zustellbetten sind nicht zugelassen, ausgenommen sind Schlafsofas.
  • Einwandfreie Matratzen, Oberbetten, Kopfkissen und Hygienebezüge (Moltonauflage) für die angegebene Personenanzahl.
  • Steckdosen in allen Räumen.
  • zweckmäßige und ausreichende Beleuchtung, auch im Eingangsbereich.
  • Reinigungsmaterial
  • Aushang mit Angabe Kontaktnummer Vermieter und Notrufnummern.