Mindestkriterien Ferienwohnungen
"Hans Haus", Halenfeld, 4 Ähren
Eine touristische Unterkunft der Kategorie „Ferienwohnung“ muss nachfolgende Mindestkriterien (spezifische Betriebsbedinungen) erfüllen. Diese werden bei einer Inspektion vor Ort überprüft.
WOHNUNG/GEBÄUDE
- Das Objekt ist eine in sich abgeschlossene Einheit, die jederzeit einwandfrei zugänglich ist und durch abschließbare Türe(n) von allen anderen Gebäuden/Gebäudeteilen getrennt.
- gefahrloser Zugang zum Objekt: keine steilen oder engen Treppen, keine instabilen Geländer.
- Wohnfläche beträgt mindestens 8 qm pro Person.
- in jedem Wohnraum eine regulierbare Heizquelle. Ausnahme: Diele/Flur, Abstellkammer. Kein Kamin oder Ofen als ausschließliche Heizquelle.
- Die Ferienwohnung befindet sich nicht komplett im Keller und ist nicht nur mit Kellerfenstern ausgestattet.
- Teilkellerwohnungen sind nur zulässig, wenn nicht mehr als 50% der Wohnfläche im Keller liegen und sich das Wohnzimmer nicht im Keller befindet.
- Souterrainwohnungen müssen mindestens 1,20 m über die Geländefläche hinausragen. Sie verfügen über einen eigenen Eingang von außen.
- Der Gastgeber muss in allen seinen Werbemitteln und -maßnahmen darauf hinweisen, dass er eine Teilkeller- oder Souterrainwohnung anbietet.
- Jeder Raum besitzt mindestens ein Außenfenster. Ausnahme: Sanitärbereich, Diele/Flur und Abstellkammer.
AUSSTATTUNG
- Kochgelegenheit, Kühlschrank, Spüle mit Warmwasseranschluss, Kaffeemaschine und die für die angegebene Personenzahl erforderlichen Küchenutensilien (Kochtöpfe, Pfannen etc.)
- einheitliche, zueinander passende Sätze Teller, Tassen, Gläser und Besteck für die angegebene Personenzahl.
- Essgelegenheit mit ausreichender Sitzmöglichkeit für die angegebene Personenanzahl. Couch- oder Campingtisch reicht nicht aus.
- Sanitärräume mit schließbarer Tür und Belüftung. Ausnahme: Schlafzimmer mit einer Nasszelle, die ausschließlich von den Gästen dieses Zimmers benutzt wird.
- Außenfenster in Schlafräumen müssen verdunkelbar sein.
- Außenfenster in Sanitärräumen dürfen nicht einsehbar sein.
- Kleiderschrank oder eine stabile Vorrichtung mit Kleiderbügeln.
- Die Betten sind in gutem und gepflegtem Gesamtzustand. Mehrteilige Matratzen und Zustellbetten sind nicht zugelassen, ausgenommen sind Schlafsofas.
- Einwandfreie Matratzen, Oberbetten, Kopfkissen und Hygienebezüge (Moltonauflage) für die angegebene Personenanzahl.
- Steckdosen in allen Räumen.
- zweckmäßige und ausreichende Beleuchtung, auch im Eingangsbereich.
- Reinigungsmaterial
- Aushang mit Angabe Kontaktnummer Vermieter und Notrufnummern.