Allgemeine Betriebsbedingungen

Willkommen als Gastgeber Ostbelgiens!

Allgemeine Betriebsbedingungen
Hotel Tychon, Eynatten (Q-Betrieb)

Wer regelmäßig eine Unterkunft – mit oder ohne Dienstleistungen – an Touristen vermietet, der unterliegt der touristischen Gesetzgebung. Diese legt fest, dass Sie allgemeine und spezifische Betriebsbedingungen erfüllen – egal, ob Sie jedes Jahr nur während der Sommermonate Chalets vermieten oder ein Hotel betreiben.

Denn jeder Gastgeber in Ostbelgien verkörpert unsere Region.

Warum legt die Deutschsprachige Gemeinschaft solche Betriebsbedingungen fest?

Karla Schumacher

In den vergangenen Jahren sind wirklich gute, qualitative Angebote auf den Markt gekommen. Auch die Betreiber agieren zunehmend professioneller. Das bindet die Gäste – und macht Ostbelgien auch für neue Märkte interessant.
Karla Schumacher, Inspektorin

Die Richtlinien sind für alle Betreiber gleich – egal, wo und wie Sie Ihre Unterkunft anbieten. Der erste Schritt ist die Registrierung. Denn Ostbelgien muss sein touristisches Angebot kennen. Dann können wir miteinander arbeiten – und Sie können auf unsere Angebote und Dienstleistungen zugreifen.

Darüber hinaus gewährleisten die allgemeinen Betriebsbedingungen die Sicherheit des Gastes – und auch Ihre als Betreiber. Mindestkriterien sichern ein Mindestmaß an Qualität - ohne diese kann heute kein Betreiber und keine Region mehr auf dem Tourismusmarkt bestehen.

Was sind die Betriebsbedingungen?

Wenn Sie regelmäßig eine Unterkunft in Ostbelgien auf dem Tourismusmarkt anbieten:

  • müssen Sie diese Unterkunft bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft registrieren;
  • benötigen Sie für diese Unterkunft einen so genannten Sicherheitsbescheid. Diesen beantragen Sie bei der Bürgermeisterin/ beim Bürgermeister  der Gemeinde, in der Ihre Unterkunft liegt.
  • müssen Sie einen Auszug aus dem Strafregister vorlegen;
  • benötigen Sie eine Haftpflicht-Versicherung für sich, Ihre Mitarbeiter bzw. mithelfende Familienangehörige.

Der Gast erwartet, dass sein Feriendomizil innen und außen sauber und gut unterhalten ist. Das überprüft die Inspektion bei Ihnen vor Ort. Dieser Besuch ist mehr als eine Kontrolle – er ist auf Wunsch auch ein kostenfreies Beratungsangebot.

Pro Kategorie – etwa Ferienwohnung, Gästezimmer oder Camping – hat die Deutschsprachige Gemeinschaft Mindestanforderungen festgelegt, die Ihre Unterkunft erfüllen muss. Diese stellen sicher, dass der Gast das vorfindet, was er bei der gebuchten Art von Unterkunft mindestens erwartet.

Betreiber von Ferienwohnungen, Bed & Breakfast sowie Hotels können ihren Betrieb auch mit Sternen bzw. Ähren einstufen lassen. Diese Einstufung ist freiwillig und kostenfrei.

Im Downloadbereich finden Sie eine übersichtliche Checkliste. Sie listet auf, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um Übernachtungen in Ostbelgien anbieten zu dürfen. Eine solche Checkliste gibt es auch für die Sicherheitsnormen, die für einen Sicherheitsbescheid kontrolliert werden.