Provinzabkommen 2021-2024: Projektaufruf

Provinzzuschuss 2023 bis zum 30. Juni beantragen

Durch das Provinzabkommen 2021-2024 können Provinzzuschüsse gewährt werden. Welche Kriterien und Modalitäten dafür eingehalten werden müssen, erfahren Sie hier. Beantragen Sie jetzt Ihren Zuschuss!

Am 1. Oktober 2021 unterzeichneten die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, das Kollegium der Provinz Lüttich und die Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden ein neues Zusammenarbeitsabkommen für die Jahre 2021 bis 2024.

Worum geht es?

Mit dem Ziel, Verwaltungsvereinfachungen zu ermöglichen, ist die Deutschsprachige Gemeinschaft nun zuständig für die Verwaltung und Auszahlung der Provinzzuschüsse. Neben strukturellen Zuschüssen gibt es einen Fördertopf für besondere Projekte aus den Bereichen:

Ein Mann hält in einer Hand eine leuchtende Glühbirne und mit der anderen bedient er einen Taschenrechner. Vor ihm sieht man Papiere und vier Türme aus Geldmünzen.
  • Unterrichtswesen und Ausbildung
  • Kultur und Jugend
  • Soziale Aktionen
  • Sport
  • Gesundheit und Senioren
  • Tourismus
  • ökologischer und ernährungswirtschaftlicher Wandel

Welche Zuschusskriterien müssen beachtet werden?

Projektbezogene Zuschüsse können gewährt werden, insofern die Projekte:

  • gemessen an den normalen Aktivitäten des Antragsstellers einen innovativen oder außergewöhnlichen Charakter haben
  • eine regionale oder überregionale Ausstrahlung besitzen
  • einen inhaltlichen Bezug zur Deutschsprachigen Gemeinschaft bzw. zur Provinz Lüttich aufzeigen
  • zu keinem Doppelangebot in der Deutschsprachigen Gemeinschaft führen
  • Gesamtkosten in Höhe von mindestens 1.000 Euro aufweisen
  • im Jahr 2023 stattfinden bzw. starten

Der empfohlene Höchstbetrag für eine Förderung liegt bei 5.000 Euro.

Wie kann ich einen Antrag einreichen?

Sie können die Anträge bis spätestens zum 30. Juni 2023 per Onlineformular einreichen.

Weitere Informationen zu den Kriterien und Modalitäten erhalten Sie im Downloadbereich.